Feinstaubplaketten sind auch als Umweltplaketten bekannt. Diese sind mittlerweile in vielen Städten zur Pflicht geworden. Wer sein Fahrzeug in einer Umweltzone bewegen möchte, muss in der Regel eine grüne Umweltplakette vorweisen können. Es gibt schon über 50 deutsche Städte, die man nur mit der Umweltplakette durchfahren darf.
Inhaltsverzeichnis:
Warum wird die Umweltplakette genutzt?
Wir leben in einer Zeit, in der die Abgasbelastung in den Städten recht groß ist. Dies belastet die Umwelt und natürlich die Gesundheit der Einwohner. Daher soll diese Belastung verringert werden. Denn Autoabgase bestehen zum Teil aus Stickstoffdioxid und auch Feinstaub. Um die Belastung in den Städten zu verringern, gibt es seit dem Jahr 2008 Umweltzonen, die man nur mit der passenden Plakette befahren/durchfahren darf.
Auch für Elektroautos werden Umweltplaketten benötigt, weil man diesen nicht ansieht, dass sie keinen Feinstaub ausstoßen. Elektrofahrzeuge sehen wie normale Fahrzeuge aus, daher auch hier der Einsatz der Plakette.
Ausnahmen
Es gibt allerdings auch Ausnahmen für Fahrzeuge, die auch ohne Plakette in gewissen Umweltzonen bewegt werden dürfen. So zum Beispiel Oldtimer mit H- Kennzeichen. Auch Motorräder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge brauchen keine Plakette. Allerdings sieht dies bei Quads und Trikes anders aus. Eine Ausnahme bilden auch Fahrzeuge, die für die Beförderung von schwerbehinderten Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung eingesetzt werden.
Arbeitsmaschinen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich sind ebenfalls von der Ausnahme betroffen. Ebenso Krankenwagen und Feuerwehr, wie Fahrzeuge von Ärzten im Einsatz.
Unter gegebenen Umständen kann ein Fahrzeug ohne grüne Plakette eine Sondergenehmigung beantragen. Dies muss beim städtischen Amt für Umwelt und Verkehr passieren. Allerdings muss man in dem Fall belegen, dass man durch eine Umweltzone fahren muss und diese nicht umfahren kann.
Die Kosten
Bekommt der Antragsteller eine Genehmigung, belaufen sich Kosten zwischen 1 und 100 Euro. Die Sondergenehmigung kann beantragt werden wenn:
- ein Auto eine Zulassung vor dem 1.08.2014 vorweisen kann.
- dem Antragsteller das Geld fehlt, sich um ein Ersatzfahrzeug zu kümmern. Allerdings muss hier unbedingt ein Nachweis erbracht werden.
- das Auto nicht mehr nachgerüstet werden kann, um die grüne Plakette zu bekommen. Auch hier muss ein Nachweis erbracht werden.
- der Antragsteller lebensnotwendige Produkte anliefert, ebenso auch Dienstleistungen erbringt, die lebensnotwendig sind. Beispielsweise sind hier Produkte für Apotheken und Ärzte gemeint oder Dienstleistungen von einem Pflegedienst.
- der Antragsteller einen wichtigen Arztbesuch vorzuweisen hat, der allerdings regelmäßig stattfinden muss.
- es sich um Spezialfahrzeuge handelt, wie Zugmaschinen vom Zirkus, Oldtimer, Schwerlasttransporter und mehr.
Wie funktioniert die Nutzung der Umweltplakette?
Jedes Fahrzeug stößt gewisse Schadstoffe aus. Wie viel dies sein wird, kommt auf das Alter und auch auf den Typ des Fahrzeugs an. Bei jedem Fahrzeug wird die Umwelt-Schadstoffgruppe zugewiesen und somit eine von drei Plaketten festgelegt. Es gibt auch Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten. Die Plakette hat die Aufgabe zu belegen, dass ein Fahrzeug nicht zu viele Schadstoffe freisetzt.
Erfüllt der Wagen nicht die Anforderungen, darf er eine bestimmte Umweltzone nicht befahren. Damit man dies wieder ersehen kann, haben die Plaketten verschiedene Farben. Derzeit gibt es drei verschiedene Farben. Dies wären Grün, Gelb und Rot.
Wie folgt sieht die Vergabe für die Plaketten aus:
- Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette
- Schadstoffgruppe 2: Rote Plakette
- Schadstoffgruppe 3: Gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe 4: Grüne Plakette
Bei der Schadstoffgruppe 1 handelt es sich um Fahrzeuge, die leider zu viele Schadstoffe abgeben. Diese bekommen keine Plakette und dürfen somit auch keine Umweltzone befahren. Ohne Plakette ist dies verboten. Wer es trotzdem macht, muss natürlich mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Bei der roten Plakette handelt es sich um die Schadstoffgruppe 2. Diese ist, wie man der Farbe Rot schon nachsagt, nicht gut. Fahrzeuge mit dieser Umweltplakette dürfen nur die Umweltzone Stufe 1 befahren. Hier gibt es schon das erste Problem. Denn leider gibt es in Deutschland keine solcher Zonen mehr.
Die gelbe Umweltplakette hingegen ist schon etwas besser. Die Schadstoffgruppe 3 wird nur an Fahrzeuge mit Diesel vergeben. Aber auch diese Fahrzeuge dürfen nur in den Umweltzonen Stufe 1 oder 2 unterwegs sein. Auch diese sind kaum noch zu finden. Daher muss es im Grunde doch schon die grüne Plakette sein, wenn man mit seinem Fahrzeug frei sein möchte und in alle Umweltzonen fahren will.
Die grüne Plakette ist es, die erzielt werden soll. Fahrzeuge mit der grünen Plakette befinden sich in der Schadstoffgruppe 4, dieses ist die beste Gruppe, die es zu dieser Zeit gibt. Dies bedeutet, dass diese Fahrzeuge noch am wenigsten Schadstoffe ausstoßen. Sie dürfen derzeit in jeder Umweltzone bewegt werden. Die grüne Umweltplakette kann man auch für ein älteres Fahrzeug bekommen. Dementsprechend muss natürlich etwas getan werden. Alte Fahrzeuge müssen mit Partikelfilter aufgerüstet werden. Laut Stand 217 darf mit dieser Plakette jede Umweltzone befahren werden.
Wer übrigens eine Umweltzone ohne oder mit einer falschen Plakette befährt, wird zu einem Umweltsünder und muss mit einer Strafe rechnen.
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, eine Feinstaubplakette zu nutzen. Diese wird nur dann gebraucht, wenn jemand in eine entsprechende Umweltzone fahren möchte. Ist die Plakette dann nicht vorhanden, muss man sich auf eine Strafe einstellen, die oft bei ca. 80 Euro liegt.
Im Ruhrgebiet ist es so, dass hier überall Umweltzonen zu finden sind. Wer hier lebt oder unterwegs sein möchte, sollte eine Plakette besitzen. Am besten sollte man sich vorab um die Plakette kümmern, damit mit keinerlei Strafen gerechnet werden muss.
Welche Plakette bekommen welche Fahrzeuge?
Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, liegt an den Ergebnissen der Testverfahren. Für die Umweltzonen wurde extra ein Testverfahren ins Leben gerufen. Dieses hat sich mit der Zeit verändert und wird es auf Dauer wohl noch öfter tun. Aber gleich ist, dass bestimmte Faktoren eine Rolle für die Vergabe der Plaketten spielen.
Die Anzahl der Kohlenwasserstoffe beim Fahrzeug ist wichtig, der Anteil von Kohlenstoffmonoxid ebenso. Weiterhin ist die Anzahl der Stickstoffoxide wichtig für die Vergabe, ebenso wie die Partikelmasse und die Anzahl. Als letztes spielt auch noch die Anzahl der Nichtmethankohlenwasserstoffe eine große Rolle bei den Testungen der Fahrzeuge.
Nun muss man aber nicht mit seinem Fahrzeug in eine Werkstatt, um eine Plakette zu erhalten. Dies legt die Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren fest. Die Schlüsselnummer ist im Fahrzeugschein zu finden. Bei den Scheinen ab 2005 findet sich die Schlüsselnummer unter dem Feld 141. Bei älteren Fahrzeugpapieren befindet sich die Nummer in Feld 1. Bei allen Papieren sind die letzten beiden Ziffern von Wichtigkeit.
Wer die Schlüsselnummer vor sich hat, braucht also nur auf die letzten beiden Ziffern zu schauen. Die folgende Auflistung zeigt, welche letzten Ziffern zu welcher Schadstoffgruppe gehören:
Keine Plakette gibt es für die Schadstoffgruppe 1/Euro 1. Dies betrifft Benziner mit den Ziffern 00, 03-13, 15, 17, 88 und 98. Bei Diesel ohne Partikelfilter sind es die Ziffern 0-24, 34, 40, 77 88 und 98.
Bei Rot, der Schadstoffgruppe 2/ Euro 2 sind die Ziffern 25-29, 35, 41 und 71 betroffen, wenn es um Diesel ohne Partikelfilter geht.
Die gelbe Plakette gibt es für die Schadstoffgruppe 3/ Euro III. Dies betrifft die Ziffern30-31, 36, 37, 42, 44-52 und 72 bei Diesel ohne Partikelfilter. Für Diesel mit Partikelfilter betrifft es die Ziffern 14,16,18,21,22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 75 und 77.
Die grüne Umweltplakette betrifft die Stufe 4/ Euro IV und betrifft die Ziffern 01,02,14,16,18-75 und 77 bei Benzinern. Ebenso die Ziffern 32,33,38,39,43,53,55-59, 60-70 und 73-75 bei Diesel ohne Partikelfilter. Beim Diesel mit Partikelfilter betrifft es die Ziffern 30-33, 36-39, 42-70, 73 und 74.
Wie lange ist die Plakette gültig?
Die Umweltplakette ist unbefristet nutzbar. Natürlich kann bei vielen Fahrten und dem Stand in der Sonne die Schrift verblassen. Sollte das Nummernschild nicht mehr lesbar sein, muss natürlich eine neue Plakette angebracht werden. Ebenso muss die Plakette gewechselt werden, wenn sich das Nummernschild geändert hat. Wer dies nicht macht, wird ein Bußgeld bezahlen müssen, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird.
Bei der Hauptuntersuchung werden die Feinstaubplaketten überprüft. Wenn diese nicht der tatsächlichen Schadstoffklasse entsprechen, wird dies als Mangel angesehen. Es wird in dem Fall von den meisten Stellen keine TÜV Plakette ausgestellt. Ist hingegen das Kennzeichen nicht gut lesbar oder stimmt dies nicht mit dem eigentlichen Kennzeichen überein, wird dies als geringer Mangel festgehalten. Die TÜV Plakette wird zwar ausgestellt, aber es folgt die Auflage, diesen Mangen schnell zu beheben.
Auch von der Polizei wird natürlich die Feinstaubplakette überprüft. Wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht den Fahrzeugkennscheinen entspricht, kann ein Bußgeld von bis zu 40 Euro anfallen. Wer mit einer falschen Plakette in eine Umweltzone einfährt, macht sich sogar strafbar. Hier können Geldstrafen folgen und bei Wiederholungstätern auch eine eventuelle Freiheitsstrafe. Die Folgen sollten nie unterschätzt werden, denn die Feinstaubplaketten werden immer ins Auge gefasst.
Vor- und Nachteile der Feinstaubplaketten
Die Vorteile der Umweltzonen und somit auch den passenden Plaketten liegen auf der Hand und sehen so aus:
- Weniger Schadstoffbelatung in den Städten
- An verschiedensten Stellen nutzbar
- Gerade mit der grünen Plakette können alle Umweltzonen befahren werden
Bei Nachteilen ist es so, dass:
- Leider nicht alle Umweltzonen befahren werden können
5 Tipps zur Feinstaubplakette
Mit den folgenden Tipps ist es leichter, mit der Feinstaubplakette umzugehen oder diese für sich zu nutzen.
Tipp 1: Der Kauf der Plakette
Die Umweltplakette muss gekauft werden. Dies ist bei der KFZ Zulassungsstelle möglich, wenn man das Fahrzeug gerade anmeldet. Auch in vielen Werkstätten für die TÜV und AU Abnahme gibt es diese Plaketten zu kaufen. Beim TÜV selbst, bei der Dekra und sogar bei manchen Anbietern im Internet kann die Plakette gekauft werden. Sogar manche Tankstelle bietet diese an, aber nur mit Vorlage der Papiere.
Dies bedeutet, seinen Fahrzeugschein muss man immer zur Hand haben, wenn man die Plakette kaufen möchte, egal an welcher Stelle. Den Preis legen die Anbieter selbst fest, daher kann dieser enorm variieren.
Tipp 2: So bringt man die Plakette an
Die Plaketten gehört an den Randbereich der Windschutzscheibe und muss von innen angebracht werden. So ist sie gut erkennbar und natürlich vor den Wettereinflüssen geschützt. Die Umweltplakette könnte zwar an der Fahrerseite angebracht werden, sie kann aber hier die Sicht des Fahrers einschränken. Daher wird sie meist auf der Beifahrerseite unten in der Ecke angebracht.
Wichtig ist, dass man vorher wählt, wo die Plakette kleben soll, denn einmal angebracht, kann man sie nicht mehr entfernen.
Tipp 3: Das Entfernen der Umweltplaketten
Wer die Umweltplakette entfernen möchte, muss mit der Hartnäckigkeit der Plakette rechnen. Daher sollte diese am besten mit Glasreiniger eingeweicht werden und kann dann mit einem Ceranfeld Schaber leichter und vor allem rückstandslos entfernt werden.
Tipp 4: Sofort nach dem Kauf ankleben
Vielen Menschen passiert es, dass Sie eine Plakette für Ihr Fahrzeug kaufen und diese erst einmal zur Seite legen. Mit dem Vorsatz natürlich, sich später darum zu kümmern. Leider legt man dabei die Plakette oft so gut zu Seite, dass man sie so schnell nicht finden kann.
Manchmal findet sie sich auch gar nicht. Daher wäre es gut, sofort zu handeln, wenn die Plakette angeschafft wurde. Die Anbringung dauert nur wenige Minuten und somit ist dieses Thema schon erledigt.
Tipp 5: Auf die Umweltplaketten im Ausland achten
Wer gerne mit Auto verreist, sollte beachten, dass es auch in anderen Ländern, vor allem den europäischen Ländern, die Umweltplaketten gibt. Es gibt Länder, bei denen Urlauber von den Regeln ausgenommen sind. Es gibt aber auch Länder mit strengen Regelungen, daher sollte man sich vor dem Beginn des Urlaubs mit eigenem Fahrzeug lieber gut informieren.