Je nach Alter und Zustand des Wagens geht es bei einem Kredit für Gebrauchtwagen um unterschiedlich hohe Beträge. Die Finanzierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ist sowohl über den Autohändler als auch über eine unabhängige Geschäftsbank möglich. Falls der Gebrauchtwagen nicht bei einem Händler, sondern direkt vom privaten Vorbesitzer erworben wird, scheidet die Finanzierung über die Verkaufsstelle zwangsläufig aus.
Inhalt
Die Gebrauchtwagenfinanzierung über den Autohändler
Die Zinssätze der Autobank sind bei einem Kredit für einen Gebrauchtwagen zumeist nicht so extrem niedrig wie bei der Neufahrzeugfinanzierung. Dieser Nachteil wird zum Teil dadurch ausgeglichen, dass der Händler bei gebrauchten Autos eher als bei Neuwagen zu einem Preisnachlass bereit ist, auch wenn die Finanzierung über ihn erfolgt.
Hinweis:
Vor allem bei gebrauchten Fahrzeugen, die schon seit längerer Zeit auf dem Hof des Autohauses stehen, lässt sich bei gutem Verhandlungsgeschick auch bei der Gebrauchtwagenfinanzierung über den Fahrzeughändler ein guter Rabatt aushandeln.
Vorteilhaft bei der Kreditaufnahme für den Kauf des Gebrauchtwagens über den Händler ist auch, dass der Erwerber für den Fahrzeugerwerb und für die Finanzierung mit einem einzigen Ansprechpartner verhandeln muss. Neben der vollständigen Kreditfinanzierung des Gebrauchtwagens ist über die Autobank oftmals auch der Kreditvertragsabschluss mit Schlussrate möglich. Diese verringert die Kreditsumme und damit die anfallenden Monatsraten.
Hinweis:
Sollte der Gebrauchtwagenkäufer zum vereinbarten Datum nicht über genügend Geldvermögen zur vollständigen Begleichung der Kreditschlussrate verfügen, kann er für diese einen neuen Kredit beantragen.
Die Gebrauchtwagenfinanzierung über eine Geschäftsbank
Neben den Autobanken der Fahrzeughändler bieten auch unabhängige Geschäftsbanken einen Autokredit für Gebrauchtwagen an. Wie bei allen Fahrzeugdarlehen wird dieser durch eine Sicherheitsübereignung des finanzierten Wagens besichert.
Hinweis:
Diese ist in der Regel mit der Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Bank verbunden, aus organisatorischen Gründen verzichten einzelne Kreditinstitute bei der Finanzierung günstiger Gebrauchtwagen hierauf.
Rechtlich wirksam wird die Sicherheitsübereignung des gebraucht gekauften Wagens ohnehin bereits mit dem Abschluss der entsprechenden Vereinbarung und nicht erst mit der Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Bank.
Bei einem Kreditvergleich achten Gebrauchtwagenkäufer auf die Vorgaben der einzelnen Geldinstitute für die Finanzierung des Wagens über einen Autokredit. Bei einigen Banken dürfen Gebrauchtwagen ein Höchstalter nicht überschreiten.
Hinweis:
Sollte das Fahrzeug nicht die Bedingungen der jeweiligen Bank für die vergünstigte Geldvergabe als Autokredit erfüllen, sieht der Kreditvertrag üblicherweise die Umwandlung in einen gewöhnlichen Ratenkredit vor. Für diesen sind deutlich höhere Zinsen als für einen als Autokredit abgewickelten Gebrauchtwagenkredit zu zahlen.
Ungeachtet dessen bevorzugen einige Gebrauchtwagenkäufer den nicht zweckgebundenen Bankkredit, was bei nicht allzu kostspieligen Fahrzeugen leicht möglich ist. Sie möchten die mit einem Autokredit verbundene Sicherheitsübereignung ihres Gebrauchtwagens vermeiden und zum Teil nicht verpflichtet sein, wie bei der Fahrzeugfinanzierung üblich eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen.
Der Verzicht auf den Versicherungsschutz gegen den Verlust des Wagens infolge eines vom Halter verschuldeten Unfalls ist bei der Verwendung eines ohne Zweckbindung ausgezahlten Ratenkredites für den Gebrauchtwagenkauf zwar möglich, aber nicht zielführend.
Hinweis:
Er kann schließlich dazu führen, dass der Kreditnehmer nach einem Verkehrsunfall einen weiteren Gebrauchtwagen finanzieren und gleichzeitig den alten Kredit für das nicht mehr verwendbare Auto weiterhin bedienen muss.
Reserven für Reparaturen lassen
Der Fahrzeugkäufer kann bei einem Kredit für Gebrauchtwagen zwischen unterschiedlichen Laufzeiten wählen, die sich direkt auf die Höhe der zu zahlenden Monatsraten auswirken. Aufgrund der gegenüber Neufahrzeugen höheren Reparaturanfälligkeit gebraucht erworbener Autos ist es ratsam, dass die zu zahlenden Kreditraten Reserven für die anfallenden Reparaturkosten lassen.
Hinweis:
Ideal ist ein Kredit für den Gebrauchtwagen, der dem Kreditnehmer ausdrücklich die Einzahlung zusätzlicher Tilgungsleistungen ohne Anrechnung von Vorfälligkeitszinsen gestattet. In diesem Fall nutzt der Gebrauchtwagenkäufer die Möglichkeit für Sondertilgungen, wenn die Reparaturkosten niedriger als erwartet ausfallen.
5 Tipps zu Kredit für Gebrauchtwagen
1. Anzahlung berechnen
In der Regel kann sehr nützlich sein, bei einem Gebrauchtwagen eine Anzahlung auf die gesamte Kreditsumme zu leisten. Dies verringert die monatlichen Kosten und schafft einen erheblichen Spielraum. Dabei sollte die Höhe der Anzahlung im Vorfeld genau berechnet werden, denn diese darf in keinem Fall die persönlichen Verhältnisse übersteigen.
Hinweis:
Hierzu empfiehlt es sich eine genaue Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben durchzuführen. Erst wenn klar ist, was unterm Strich vom Einkommen übrig bleibt und auch die Ersparnisse unter die Lupe genommen wurden, kann eine exakte Summe genannt werden.
2. Geldgeber genau wählen
Bei einer Gebrauchtwagenfinanzierung kann entweder der Händler oder aber eine separate Bank der Geldgeber sein. Wer über den Händler finanziert sollte den Vertrag eher zweimal lesen, denn es ist natürlich klar, dass dieser versucht so viel wie möglich für sich selbst herauszuschlagen. Allerdings können die Zinsen hier recht niedrig ausfallen, was besonders bei Krediten mit langer Laufzeit von Bedeutung ist.
Hinweis:
Eine Finanzierung über die Bank empfiehlt sich dann, wenn die Gesamtkosten für den Kredit recht günstig werden sollen. Dies kann dann von Vorteil sein, wenn die Laufzeiten eher kurz gehalten werden. Allerdings muss bedacht werden, dass hier meist höhere Anzahlungen anfallen.
3. Angebote vergleichen
Es ist unbedingt erforderlich, die verschiedenen Angebote der Banken zu vergleichen, denn Gebrauchtwagenfinanzierung ist nicht gleich Gebrauchtwagenfinanzierung. Dies fängt schon bei den hauseigenen Banken der Hersteller an, denn diese vergeben die Kredite meist zu recht günstigen Konditionen, da ja auch sie von einem Vertragsschluss profitieren. Allerdings kann es noch günstiger werden, wenn eine unabhängige Bank an der Kreditvergabe beteiligt ist.
Hinweis:
Hier sind es vor allem die Gesamtkosten, die meist deutlich günstiger ausfallen. In jedem Fall sollte das Internet für eine genaue Recherche genutzt werden, denn hier lassen sich in der Regel alle aktuellen Produkte zu diesem Thema einsehen.
4. Die richtige Finanzierung wählen
Es gibt mehr als eine Finanzierung, die für einen Gebrauchtwagen in Frage kommt. Wer eher auf Nummer sicher gehen will, der wählt die gewöhnliche Ratenfinanzierung. Bei dieser werden monatlich Raten an den Kreditgeber gezahlt, bis der Gesamtpreis des Wagens vollständig beglichen ist.
Allerdings ist dies nicht immer die beste Variante, denn sie passt sich den Lebensverhältnisse nicht einfach an. Daher kann es sich anbieten ein Gebrauchtwagen-Leasing in Betracht zu ziehen. Dabei sind die Raten meist günstiger als bei einem Neuwagen, dies lohnt sich aber nur dann, wenn der Wagen am Ende der Laufzeit wieder abgegeben werden soll. Letztlich kann auch die Ballon-Finanzierung helfen, wobei zu Anfang eine Anzahlung geleistet wird.
Hinweis:
Die monatlichen Raten fallen dabei deutlich geringer aus als bei allen anderen Kreditarten. Allerdings muss am Ende eine größere Abschlusszahlung geleistet werden.
5. Diese Unterlagen sind unbedingt erforderlich
Wer einen Kredit für Gebrauchtwagen abschließen will, der muss zuerst einen gültigen Personalausweis besitzen. Bei einem Leasingvertrag muss auch der Führerschein vorgelegt werden. Häufig spielt es dabei auch eine Rolle, wie lange der Kreditnehmer schon im Besitz eines Führerscheins ist. In der Regel wird die Bonitätsauskunft über die Bank eingeholt, allerdings kann auch der Händler verlangen, dass sich der Kreditnehmer selbst um diese kümmert.
Zudem sollten eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine aktuelle Lohnabrechnung oder ein Kontoauszug vorhanden sein, die Gehaltseingang nachweisen. Letztlich können auch diverse Sicherheiten nicht schaden, die dann aber auch nachgewiesen werden müssen.